30 Jahre EPL: Meilensteine veröffentlicht
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Veröffentlichungspflichten

Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihrer klimaschonenden und komfortablen Wärmeversorgung durch EPL.

 

Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen, etc.

Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten: www.proklima-hannover.de und www.ganz-einfach-energiesparen.de.

Zudem veröffentlicht die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) eine öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.

 


Unsere Wärmenetze

Informationen über die Netzverluste gemäß § 1a, Abs. 2 AVBFernwärmeV

Kalenderjahr 2021

 

Wärmeversorgungsgebiete
in Langenhagen

Wärmeerzeugung
[MWh]

Nutzbare Wärmeabgabe
[MWh]

Netzverlust
[MWh]

Netzverlust
[%]

Energiezentrale Hindenburgstr.1.3931.2861078,3%
Energiezentrale Lohkamp70859611218,8%
Energiezentrale Rathenaustr.2.2772.1351426,7%
Energiezentrale Schildhof23.42821.4032.0259,5%
Energiezentrale Weiherfeld22.39316.5795.81435,1%
Energiezentrale Wiesenau1.9551.66529017,4%

 


Informationen über die Preisanpassungsregeln und Preisanpassungsklauseln gemäß § 1a, Abs. 1 AVBFernwärmeV

Die Preise für die in dem Wärmelieferungsvertrag genannte Leistung und die gelieferte Wärme sowie die Abrechnung sind veränderlich und werden auf Grundlage vertraglich vereinbarter Preisänderungsformeln und Bemessungsgrundlagen berechnet und angepasst.

Neben einem Arbeitspreis für die abgenommene Wärme rechnen wir in der Regel für die bereitgestellte Wärmeleistung einen Grundpreis ab. Anhand vertraglich festgelegter und vom Statistischen Bundesamt veröffentlichter Indizes werden die Preise für die Wärmelieferung regelmäßig angepasst. Damit werden Preisänderungen unter anderem durch Brennstoffkosten und Lohnkosten abgebildet.

Beispiel für eine Preisänderungsformel

Arbeitspreis (AP)

AP  =  X,XX * 0,60 * G/G0 + 0,40 * W/W0

AP:                    Arbeitspreis in Cent/kWh
G:                      Indexwert für Erdgas, bei Abgabe an Hande und Gewerbe
W:                     Wärmepreisindex
0:                       Index für Basispreise

 

Grundpreis (GP)

GP  =  X,XX * 0,50 * L/L0 + 0,25 * I/I0 + 0,25

GP:                    Grundpreis in EUR/Monat
L:                       Lohnindex
I:                        Index der Investitionsgüterproduzenten
0:                       Index für Basiswerte

 


Allgemeine Versorgungsbedingungen

Im Downloadbereich können Sie sich unsere allgemeinen Versorgungsbedingungen ansehen.

Rechtliche Unterlagen für das Versorgungsgebiet Weiherfeld

 


Streitbeilegungsverfahren - Schlichtungsstelle Energie

Wir weisen gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) darauf hin, dass unser Unternehmen, ausgenommen im Strombereich, an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilnimmt.

Stromkunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind, können Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden), insbesondere zum Vertragsabschluss oder der Qualität der Leistung des Unternehmens an uns richten. Entsprechend dem Verfahren nach § 111a EnWG sind diese Beschwerden innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang vom Unternehmen zu beantworten.

Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: EPL (Kontaktformular).

Der Verbraucher (Stromkunde) ist nach § 111b EnWG berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde innerhalb der o. g. Bearbeitungsfrist nicht abgeholfen oder aber erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. Das Unternehmen ist dann verpflichtet, an dem Verfahren vor der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen bleibt unberührt.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind zur Zeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon 030 - 2 75 72 40-0, Telefax 030 - 2 75 72 40-69, E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: schlichtungsstelle-energie.de.

Allgemeine Informationen über Verbraucherinformationen sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn,
Telefon 030 - 2 24 80-500 oder 01805 - 10 10 00, Telefax 030 - 2 24 80-323, E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de.

 


Unsere Tipps zum Energiesparen

Richtig Lüften spart bares Geld

Durch dauerhaft gekippte Fenster entweicht die Wärme aus den Räumen, ohne dass für ausreichenden Luftwechsel gesorgt ist. Kosten- und energiebewusstes Lüften erreichen Sie nur durch mehrfaches Stoßlüften pro Tag.

Und so geht’s:

  • Heizung runterdrehen und Fenster weit öffnen – bei Frost zwei bis drei Minuten, bei Temperaturen über 15 Grad eine Viertelstunde.
  • Danach Fenster schließen und Heizung wieder aufdrehen – so atmen Sie frische Luft, ohne zu frieren.
  • Ein Vier-Personen-Haushalt kann auf diese Weise jährlich rund 509 Kilogramm CO2 vermeiden und ungesunden Schimmel an den Wänden verhindern.

Die richtige Raumtemperatur macht's

Das Bundesumweltamt empfielt in Wohnräumen nicht mehr als 20 °C.  In der Küche reichen 18 °C und im Schlafzimmer werden sogar nur 17 °C empfohlen. Ferner können Sie die Raumtemperatur nachts oder wenn Sie tagsüber längere Zeit nicht da sind leicht absenken. Bei längeren Abwesenheiten lohnt es sich die Raumtemperatur sogar auf 15 °C abzusenken.

Schaffen Sie Freiräume!

  • Sorgen Sie für freie Luftzirkulation um Ihre Heizkörper: Werden diese direkt hinter dem Sofa „versteckt“, kann sich die Heizwärme nicht im ganzen Raum verteilen. Mit ausreichendem Freiraum sparen Sie bis zu fünf Prozent Heizenergie.
  • Vorhänge, die bis auf die Heizkörper reichen oder diese sogar verdecken, sind ebenfalls echte Wärmebarrieren: Das Thermostat kann nicht die gewünschte Raumtemperatur regeln.
  • Unser Tipp: Schaffen Sie möglichst freie Sicht auf den Heizkörper, um die Wärmeabgabe nicht zu erschweren.