Das zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Gemeinden in den nächsten Jahren Wärmepläne zu erstellen. Für Langenhagen mit ihren über 55.000 Einwohnern gilt, dass die sogenannte kommunale Wärmeplanung für Langenhagen bis 30. Juni 2028 abgeschlossen sein muss. Die Federführung liegt dabei bei der Stadt, die EPL wird als kommunaler Wärmeversorger vor Ort begleitend tätig werden.
Die Stadt Langenhagen hat als eine der Pilotkommunen in Kooperation mit der Region Hannover die Ausschreibung für die Kommunale Wärmeplanung (KWP) veröffentlicht. An der Durchführung der Wärmeplanung interessierte Unternehmen könne sich im Rahmen der Ausschreibung bewerben.
Das Wärmeplanungsgesetz ist gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Beide Gesetze sollen dazu beitragen, das im Klimaschutzgesetz verankerte Ziel, bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Zum ersten Mal werden damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung bekommen.
Mit kommunaler Wärmeplanung bringen Gemeinden die Wärmewende strategisch, effizient und koordiniert voran. Die KWP erhöht die Sichtbarkeit einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung „vor Ort“ in den Gemeinden. Für eine strukturierte und integrierte Gestaltung des Wärmesektors müssen die wesentlichen Akteure zusammenarbeiten; neben den Kommunen sind das auch Gebäude- und Energiewirtschaft sowie Industrie und Investoren. Es ist jedoch Aufgabe der Kommunen, die hoheitlichen Aufgaben und Entscheidungen für die zukünftige Flächennutzung und Ausgestaltung der Wärmewende vor Ort zu treffen und die kommunalen Wärmepläne zu verabschieden.
Die Bundesländer werden mit dem Gesetz verpflichtet, sicherzustellen, dass Wärmepläne erstellt werden. In der Regel werden die Städte und Kommunen diese Aufgabe übernehmen. Das Gesetz verpflichtet die Länder, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden.
Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, muss der Bund auch bezahlen. Den Kommunen wird das Geld für die Erstellung der KWP also zur Verfügung gestellt.
Trotzdem ist die KWP eine Herausforderung und der Zeitplan ambitioniert. Es werden eine Menge von Daten erhoben, gesammelt und ausgewertet: statistische Daten, Daten zu den Immobilien und zum Energieverbrauch, aber beispielsweise auch Kehrbuchdaten von Schornsteinfegern. Darauf aufbauend werden verschiedene Szenarien entwickelt, wie der künftige Wärmebedarf klimaneutral gedeckt werden kann. Für das gesamte Stadtgebiet wird dann ein Wärmeplan entwickelt, der die zukünftige Wärmeversorgung beschreibt, wie die Ziele erreicht werden sollen und wie der Zeitplan aussehen könnte.
Im 3. Teil des Wärmeplanungsgesetzes sind „Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen“ formuliert. Daraus folgt für uns die Aufgabe, bis 31.12.2026 sogenannte Dekarbonisierungsfahrpläne für unsere derzeit sechs Wärmenetze in Langenhagen zu erstellen, wie
gebracht werden kann.
Damit stellen wir sicher, dass unsere jetzigen und zukünftigen Kunden die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) problemlos einhalten können. Sobald die Dekarbonisierungsfahrpläne vorliegen, werden wir darüber berichten.
Hier geht es zu Informationen über die Nahwärmenetze der EPL: https://www.epl-energie.de/unternehmen/nahwaermenetze/
Hier können Sie unseren Infoflyer „Was wir machen“ herunterladen, mit Informationen über unsere Wärmenetze und wo sie liegen.