30 Jahre EPL: Meilensteine veröffentlicht
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EPL senkt Preise im Weiherfeld

Langenhagen | 23.02.2018

Kartellamt und EPL einigen sich auf einen Vergleich

Zum Stichtag 1. Januar 2018 hat die Energie-Projektgesellschaft Langenhangen (EPL) die Preise für die Wärmeversorgung im Versorgungsgebiet Weiherfeld gesenkt. Dies erfolgt in Form eines Preisnachlass auf den Jahresleistungspreis in Höhe von 5,38 Euro pro Kilowatt netto (6,40 €/kW brutto) in den kommenden drei Jahren. Die Preissenkung hat EPL bereits Anfang Januar 2018 veröffentlicht.

Die Preissenkung ist die Folge eines Vergleichs zwischen EPL und der Landeskartellbehörde beim niedersächsischen Wirtschaftsministerium. Das Kartellamt hatte im Rahmen der sogenannten „Sektoruntersuchung Fernwärme“ im Zeitraum von 2013 bis 2016 die Preisstrukturen von 27 Fernwärme-Versorgern in 143 Netzgebieten untersucht. Obwohl EPL kein klassischer Fernwärme-Anbieter ist, hat die Behörde auch das Versorgungsgebiet im Weiherfeld in die Prüfung einbezogen. Dabei wurden Wärmelieferungen miteinander verglichen, die aufgrund der Rahmenbedingungen nicht vergleichbar sind. Das von Einfamilienhäusern mit hohem Dämmstandard geprägte Versorgungsgebiet Weiherfeld hat zum Beispiel eine so geringe Wärmedichte, dass der durchschnittliche Kunde nur rund halb so viel Wärme benötigt, wie in der Kartellamtsuntersuchung für den kleinsten Abnahmefall angenommen wurde. Insgesamt kamen das Kartellamt und EPL zu grundsätzlich unterschiedlichen Bewertungen. Beide Parteien haben sich als Lösung auf einen Vergleich geeinigt, um ein für alle Seiten aufwendiges und teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dies stellte das Kartellamt in seiner abschließenden Verfügung vom 27. Dezember 2017 auch heraus. Die Vereinbarung führt pro Kunde zu einer durchschnittlichen Entlastung von circa 50 Euro pro Jahr.

„Wir haben dem Kartellamt einen Preisnachlass für die Kunden im Weiherfeld angeboten, um nicht über Jahre Zeit und Geld in einen Prozess stecken zu müssen. Wir kümmern uns lieber mit ganzer Kraft um eine preiswerte Versorgung unserer Kunden in Langenhagen mit nachhaltiger Wärme“, erklärt EPL-Geschäftsführer Dr. Manfred Schüle. Das Kartellamt habe dieses Angebot angenommen und das Verfahren eingestellt. EPL hat die Preisänderung unverzüglich umgesetzt, sodass die niedrigeren Preise bereits berücksichtigt sind – eine rückwirkende Erstattung erfolgt daher nicht. „Das Kartellamt und EPL haben sich so verhalten, wie es anderorts auch passiert, wenn zwei Parteien sich nicht über einen Sachverhalt einigen können: Man sucht einen Kompromiss, der ein teures Gerichtsverfahren vermeidet“, sagt Schüle.

Aus Sicht von EPL und der niedersächsischen Landeskartellbehörde war der Vorgang mit der zum 1. Januar 2018 wirksam gewordenen Preissenkung abgeschlossen. Die Berichterstattung in den Medien rund zwei Monate später wurde von einer Pressemitteilung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums am 21. Februar 2018 ausgelöst, in der das Ministerium den Abschluss der Sektoruntersuchung Fernwärme bekannt gab.

Kein Handlungsbedarf für die Kunden

Der Preisnachlass wird automatisch ab dem 1. Januar 2018 berücksichtigt. Bereits für die ersten drei Monate des Jahres weisen wir ihn auf der Jahresabschlussrechnung 2017/2018 aus, die zum 31. März 2018 erfolgt. Im Rahmen dieser Abrechnung erfolgt auf Basis der individuellen Verbrauchswerte auch routinemäßig eine Überprüfung des Abschlags für die neue Abrechnungsperiode – hierbei beziehen wir das bisherige Verbrauchsverhalten, die vertraglich vereinbarte Wärmeleistung, den voraussichtlichen Wärmebedarf sowie die Preisentwicklung ein. Auch der Preisnachlass fließt automatisch in die Berechnung ein. Ebenso besteht für Kunden die Möglichkeit, den monatlichen Abschlag auch nach individuellen Wunsch zu verändern.

Für einen Kunden mit einem Anschlusswert von beispielsweise 8 kW beträgt der Nachlass 51,20 Euro pro Jahr (brutto) bzw. 4,27 Euro/Monat (brutto). Der Preisnachlass im ersten Quartal 2018 (zwischen Inkrafttreten und Jahresabrechnung) beträgt also 12,80 Euro. Bei einem höheren oder niedrigeren Anschlusswert gelten entsprechend andere Beträge.

 

Preisliste für die Versorgung mit Nahwärme im Weiherfeld (gültig vom 01. Januar 2018 bis zum 31. März 2018) - PDF